{"id":547,"date":"2018-10-17T20:04:09","date_gmt":"2018-10-17T18:04:09","guid":{"rendered":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/?page_id=547"},"modified":"2022-08-11T15:04:55","modified_gmt":"2022-08-11T13:04:55","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/schulgemeinschaft\/solarverein\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div align=\"justify\">\n<dl>\n<dt>\u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/dt>\n<dd>Der Verein f\u00fchrt den Namen<br \/>\n&#8220;<strong>Sonne \u00fcber\u00b4m Lerchenberg \u2013 Photovoltaikverein H\u00f6Gy e.V.<\/strong>&#8220;.<br \/>\nEr soll im Vereinsregister des Amtsgerichts N\u00fcrtingen eingetragen werden.<br \/>\nSitz des Vereins ist N\u00fcrtingen.<br \/>\nDas Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/dd>\n<dt>\u00a7 2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Der Zweck des Vereins<\/strong><\/dt>\n<dd>Der Zweck des Vereins ist:<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00f6rderung des naturwissenschaftlichen Unterrichts<\/li>\n<li>F\u00f6rdern von Sch\u00fclerarbeiten und Schulprojekten<\/li>\n<li>Anleitung von Sch\u00fclern und Lehrern beim Erstellen und Betrieb der Photovoltaik-Anlage<\/li>\n<li>Wecken von Verst\u00e4ndnis f\u00fcr Klima-, Umweltschutz und erneuerbare Energien<\/li>\n<li>F\u00f6rderung des Schullebens<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung von Spenden und Mitteln zum Aufbau und Betrieb einer PV-Anlage und die aktive Mitarbeit beim Bau und bei der Unterhaltung der Anlage. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8220;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8221; der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nAlle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<br \/>\nDie Verfolgung wirtschaftlicher, politischer und religi\u00f6ser Ziele innerhalb des Vereins ist unzul\u00e4ssig.<\/dd>\n<dt>\u00a7 3\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/dt>\n<dd>Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige und jede juristische Person werden. \u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Ausschuss mit 2\/3-Stimmenmehrheit. Gegen den ablehnenden Bescheid des Ausschusses kann der Antragsteller Berufung einlegen, diese ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Ausschuss einzureichen. \u00dcber diese entscheidet die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<\/dd>\n<dt>\u00a7 4\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/dt>\n<dd>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ol>\n<li>durch Tod der nat\u00fcrlichen bzw. Aufl\u00f6sung der juristischen Person<\/li>\n<li>durch freiwilligen Austritt<\/li>\n<li>durch Streichung von der Mitgliederliste<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig.<br \/>\nEin Mitglied kann durch Beschluss des Ausschusses von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung von einem Jahresbeitrag im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.<br \/>\nDer freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstandes. Er ist nur zum Schluss des Kalenderjahres zul\u00e4ssig.<br \/>\nEin Mitglied kann durch Beschluss des Ausschusses ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins zuwider handelt oder sich durch ehrenr\u00fchrige Handlungen oder \u00c4u\u00dferungen des Vereins unw\u00fcrdig zeigt. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefs bekanntzumachen. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Ausschuss schriftlich eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt worden, so hat der Vorstand innerhalb von 2 Monaten eine Mitgliederversammlung zur Entscheidung \u00fcber die Berufung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss keinen Gebrauch oder vers\u00e4umt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschlie\u00dfungsbeschluss mit der Folge, dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/dd>\n<dt>\u00a7 5\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/dt>\n<dd>Von den Mitgliedern k\u00f6nnen Beitr\u00e4ge erhoben werden. Die H\u00f6he des Jahresbeitrages und dessen F\u00e4lligkeit wird von der Mitglieder- versammlung bestimmt.<\/dd>\n<dt>\u00a7 6\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Organe des Vereins<\/strong><\/dt>\n<dd>Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>der Ausschuss<\/li>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/dd>\n<dt>\u00a7 7\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/dt>\n<dd>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig f\u00fcr folgende Angelegenheiten:<\/p>\n<ol>\n<li>Genehmigung des vom Ausschuss erstellten Haushaltsplans f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Ausschusses; Entlastung des Ausschusses.<\/li>\n<li>Festsetzung der H\u00f6he und der F\u00e4lligkeit des Jahresbeitrages.<\/li>\n<li>Wahl der Ausschussmitglieder (\u00a712 a-g) sowie der Kassenpr\u00fcfer.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Berufung gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages sowie gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Ausschusses.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung der Satzung und Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<p>In Angelegenheiten, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Ausschusses fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Ausschuss beschlie\u00dfen. Der Ausschuss kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zust\u00e4ndigkeitsbereichs die Meinung der Mitgliederversammlung einholen.<\/dd>\n<dt>\u00a7 8\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Die Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/dt>\n<dd>Die ordentliche Mitgliederversammlung soll mindestens einmal im Jahr stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt pers\u00f6nlich in Schriftform unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/dd>\n<dt>\u00a7 9\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/dt>\n<dd>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Ausschussmitglied geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlleiter \u00fcbertragen werden.<br \/>\nDie Abstimmung erfolgt durch Handzeichen. Sie muss schriftlich durchgef\u00fchrt werden, wenn ein Drittel der bei der Abstimmung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dies beantragt. Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. Der Versammlungsleiter kann G\u00e4ste zulassen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Zur Satzungs\u00e4nderung sowie zur \u00c4nderung des Zwecks oder zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist jedoch eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. F\u00fcr Wahlen gilt Folgendes: Gew\u00e4hlt ist, wer die h\u00f6chste Stimmenzahl auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Es soll folgende Feststellungen enthalten: Ort und Zeit der Versammlung, die Person des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderungen soll der genaue Wortlaut angegeben werden.<\/dd>\n<dt>\u00a7 10\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Nachtr\u00e4gliche Antr\u00e4ge zur Tagesordnung<\/strong><\/dt>\n<dd>Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachtr\u00e4glich auf die Tagesordnung gesetzt werden.<br \/>\nDer Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Antr\u00e4ge, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von 3\/4 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Dieses gilt nicht f\u00fcr Satzungs\u00e4nderungen.<\/dd>\n<dt>\u00a7 11\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen<\/strong><\/dt>\n<dd>Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn die Einberufung von 2\/5 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom Vorstand verlangt wird.<br \/>\nDie au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung hat innerhalb eines Monats nach Antragstellung stattzufinden. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a77, 8, 9 und 10 entsprechend.<\/dd>\n<dt>\u00a7 12\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Der Ausschuss<\/strong><\/dt>\n<dd>Der Ausschuss besteht aus<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>dem\/r Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/r stellvertretenden Vorsitzenden<\/li>\n<li>dem\/r Schriftf\u00fchrerIn<\/li>\n<li>dem\/r KassierIn<\/li>\n<li>dem\/r BeisitzerIn<\/li>\n<li>dem\/r SchulleiterIn des H\u00f6Gy<\/li>\n<li>dem\/r Vorsitzenden des Elternbeirats des H\u00f6Gy<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Ausschussmitglieder zu a &#8211; e werden von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre aus den ordentlichen Mitgliedern gew\u00e4hlt vom Tage der Wahl an gerechnet. Sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Jedes Ausschussmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Scheidet ein Mitglied w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der restliche Ausschuss ein Ersatzmitglied f\u00fcr die Amtsdauer. Die Ausschussmitglieder nach f und g sind Mitglieder kraft Amtes.<br \/>\nDie Vereinigung mehrerer Ausschuss\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<br \/>\nAlle Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/dd>\n<dt>\u00a7 13\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Die Zust\u00e4ndigkeit des Ausschusses<\/strong><\/dt>\n<dd>Der Ausschuss ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<br \/>\nEr hat vor allem folgende Aufgaben:<\/p>\n<ol>\n<li>Vorbereitung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung.<\/li>\n<li>Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Aufstellung eines Haushaltsplans f\u00fcr jedes Gesch\u00e4ftsjahr, Buchf\u00fchrung; Erstellung eines Jahresberichts.<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der\/die Vorsitzende bzw. sein\/e StellvertreterIn f\u00fchrt bei den Veranstaltungen, Versammlungen und Ausschusssitzungen den Vorsitz und beruft letztere nach seinem Ermessen oder auf Antrag der H\u00e4lfte der Ausschussmitglieder ein. Ebenso beruft er die Mitgliederversammlung ein und erstattet den Jahresbericht.<br \/>\nDer\/die KassierIn ist f\u00fcr die geordnete Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und der Kasse verantwortlich, ebenso f\u00fcr den Rechnungsabschluss und dessen rechtzeitige Vorlage an die Kassenpr\u00fcfer und die Mitgliederversammlung.<br \/>\nDer\/die Schriftf\u00fchrerIn ist f\u00fcr die geordnete F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle verantwortlich und hat in dieser Eigenschaft mit dem Vorsitzenden die T\u00e4tigkeit der Beauftragten des Vereins zu \u00fcberwachen. Er f\u00fchrt bei s\u00e4mtlichen Ausschusssitzungen und Mitgliederversammlungen eine Niederschrift.<\/dd>\n<dt>\u00a7 14\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Beschlussfassung des Ausschusses:<\/strong><\/dt>\n<dd>Der Ausschuss fasst seine Beschl\u00fcsse im Allgemeinen in Ausschusssitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, schriftlich, fernm\u00fcndlich, per Fax oder per E-Mail einberufen werden. Grunds\u00e4tzlich ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten.<\/dd>\n<dd>Der Ausschuss ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 4 Ausschussmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Ausschusssitzung. Die Beschl\u00fcsse des Ausschusses sind in einem Protokoll festzuhalten, das vom Sitzungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist. \u00a7 9 gilt entsprechend. Ausschussmitglieder, welche die ihnen \u00fcbertragenen Aufgaben nicht ordnungsgem\u00e4\u00df zu erf\u00fcllen verm\u00f6gen, kann der Ausschuss mit 2\/3 Stimmenmehrheit f\u00fcr den Rest der Wahlperiode abberufen und je einen Ersatzmann bestellen.<\/dd>\n<dt>\u00a7 15\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Der Vorstand<\/strong><\/dt>\n<dd>Der Vorstand des Vereins gem. \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Ein Vorstandsmitglied ist zusammen mit dem Kassier erm\u00e4chtigt, Gesch\u00e4fte bis zu einer H\u00f6he von 500 \u20ac durchzuf\u00fchren, im \u00dcbrigen entscheidet der Ausschuss.<\/dd>\n<dt>\u00a7 16\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/dt>\n<dd>Von der Hauptversammlung sind alle 2 Jahre Kassenpr\u00fcfer zu w\u00e4hlen, die nicht dem Ausschuss angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Sie sind f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Kasse verantwortlich und haben zur Hauptversammlung einen Bericht \u00fcber die Kassenpr\u00fcfung abzugeben. Bei Ausfall eines Kassenpr\u00fcfers w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres erfolgt Nachwahl durch den Ausschuss.<\/dd>\n<dt>\u00a7 17\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Aufl\u00f6sung des Vereins und Anfallberechtigunq<\/strong><\/dt>\n<dd>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in \u00a7 9 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nicht anders beschlie\u00dft, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt N\u00fcrtingen zur Verwendung f\u00fcr das H\u00f6lderlin-Gymnasium, welche es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend f\u00fcr den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert. Satzungs\u00e4nderungen, die vom Vereinsregister oder Finanzamt verlangt werden, kann der Ausschuss beschlie\u00dfen.<\/dd>\n<dt>\u00a7 18\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<strong>Schlussbestimmung<\/strong><\/dt>\n<dd>Im \u00dcbrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Gerichtsstand ist N\u00fcrtingen.<br \/>\nDie Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung am 04. Juli. 2007 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/dd>\n<\/dl>\n<\/div>\n<p align=\"justify\">N\u00fcrtingen, den 04. Juli 2007 mit \u00c4nderungen vom 2. August 2007<\/p>\n<h3 align=\"justify\">Die Mitglieder der Gr\u00fcndungsversammlung:<\/h3>\n<ul>\n<li>Erhard Baier<\/li>\n<li>Gabriele Frisch<\/li>\n<li>Susanne Feugmann<\/li>\n<li>G\u00fcnter Lang<\/li>\n<li>Horst Maisch<\/li>\n<li>Michael Schmid<\/li>\n<li>Gebhard Zohner<\/li>\n<li>J\u00fcrgen Klotz<\/li>\n<li>Anja Gneiting<\/li>\n<li>Stephan Sch\u00f6neck<\/li>\n<li>Helmut Wahl<\/li>\n<li>J\u00fcrgen Reim<\/li>\n<li>Wolfgang Kemmner<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8220;Sonne \u00fcber\u00b4m Lerchenberg \u2013 Photovoltaikverein H\u00f6Gy e.V.&#8220;. Er soll im Vereinsregister des Amtsgerichts N\u00fcrtingen eingetragen werden. Sitz des Vereins ist N\u00fcrtingen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. \u00a7 2\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Der Zweck des Vereins Der Zweck des Vereins ist: F\u00f6rderung des naturwissenschaftlichen Unterrichts F\u00f6rdern von Sch\u00fclerarbeiten und Schulprojekten&#8230;<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":8411,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-547","page","type-page","status-publish","hentry"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-05-09 02:03:43","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/547","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=547"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/547\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":549,"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/547\/revisions\/549"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/8411"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hoegy.de\/homepage\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=547"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}