Ab dem 12. März 2025 gelten am HöGy die nachfolgenden Regelungen für den Umgang mit Handys und anderen digitalen mobilen Geräten.
Digitale Kommunikationsmedien sind zu ständigen Begleitern im Alltag geworden und beanspruchen immer mehr Aufmerksamkeit.
Die Schule muss digitale Medien und Geräte als Lerninstrumente fachlich sinnvoll einsetzen. Der reflektierte Umgang mit diesen Geräten ist ein Bildungsziel. Zudem muss ein ungestörter Unterricht gewährleistet werden.
Unser Hölderlin-Gymnasium ist ein Ort des gemeinsamen Lernens und Lebens. Dazu gehört auch die Stärkung eines guten sozialen Miteinanders.
Daher legen wir für die außerunterrichtliche Nutzung digitaler mobiler Geräte am Hölderlin-Gymnasium Nürtingen folgende Regeln fest, die ab dem 12. März 2025 gelten:
- Handys und digitale Geräte sind für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet und nicht sichtbar.
- Zu Arbeitszwecken sind digitale Geräte ab Klasse 10 in den dafür vorgesehenen Arbeitsbereichen (Empore, Bibliothek) gestattet; ebenso das Nutzen von Kopfhörern zur Geräuschunterdrückung.
- Im Außenbereich ist die Nutzung dieser Geräte ab Klasse 10 erlaubt.
- Tablets im Unterricht sind erst ab Klasse 10 mit Einverständnis des Fachlehrers erlaubt.
- Nicht ausdrücklich genehmigte Bild- und Tonaufnahmen sind verboten.
Das bedeutet: Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 ist die Handy-Nutzung im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände nicht mehr zulässig!
Über diese Regelungen wurde in der Gesamtlehrerkonferenz sowie in der Schulkonferenz abgestimmt, die aus Vertretern der Eltern-, Schüler- und Lehrerschaft zusammengesetzt ist. Die Regeln haben volle Zustimmung gefunden.
In Notfällen steht ein Telefon der Schule zur Verfügung, mit dem die Eltern kontaktiert werden können.